BannerbildBannerbildBannerbildBannerbildBannerbild
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Wohnflächenberechnung / Berechnung der Bruttogrundfläche für Bestandsimmobilien.

Bei Immobilienverkauf, -verpachtung oder –vermietung ist die Wohnfläche eine für die Höhe des Verkaufpreises bzw. Mietzinses entscheidende Größe.

 

So entscheidet die Bank bei der Kreditvergabe für den Immobilienkauf auch anhand der Größe der Wohnfläche und des daraus resultierenden Kaufpreises pro m² über die Kreditvergabe und deren Konditionen.

 

Bei Eigentumswohnungen werden die Nebenkosten teilweise pro m² Wohnfläche abgerechnet so daß sich ein falscher Wert auch hier nachhaltig niederschlägt indem oft bereits seit dem Erstbezug der Wohnung zu hohe Kostenanteile bezahlt werden.

 

Auch die Mietpreise in Deutschland werden in der Regel pro m² Wohnfläche berechnet und angegeben, so auch die ortsübliche Vergleichsmiete als Basis für die Mietpreisbremse und damit die maximale Höhe der möglichen Monatsmiete in Ballungsräumen. Laut Stiftung Warentest ist rund ein Drittel aller Wohnungen in Deutschland kleiner als im Mietvertrag angegeben.

 

Weicht die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche um mindestens zehn Prozent von der tatsächlichen Wohnfläche ab, dürfen die Mieter Geld zurückverlangen und die Miete kürzen. Als Faustregel gilt: Ist die Wohnung um fünfzehn Prozent kleiner, als im Mietvertrag angegeben, so kann die Miete auch um fünfzehn Prozent gemindert werden. Dies gilt auch für bereits geleistete Mietzahlungen aus der Vergangenheit. So hat es der Bundegerichtshof in einem Urteil entschieden. Auch zu viel gezahlte Betriebskosten können auf diesem Wege zurückverlangt werden. Ist die Wohnung größer, als im Mietvertrag angegeben, kann sich der Mieter freuen. Der Vermieter darf in solch einem Fall keine Miete nachfordern. Er hat aber das Recht, die tatsächliche Wohnungsgröße bei der nächsten Betriebskostenabrechnung und bei einer Mieterhöhung zu berücksichtigen. Im Fall von Kaufverträgen entscheiden die Gerichte nach Ermessen. Stellen Wohnungs- oder Hauskäufer erst nach Abschluss des Kaufvertrags fest, dass die Wohnflächenberechnung fehlerhaft ist, besteht nur in Ausnahmefällen die Möglichkeit, den Kaufpreis zu mindern oder Schadenersatz zu verlangen. Deshalb sollten auch Kaufinteressenten im Zweifelsfall die Berechnung der Wohnfläche durch einen Fachmann nachprüfen lassen.

 

VERSCHENKEN SIE KEIN GELD : DER IMMOBILIENEXPERTE VERSCHAFFT IHNEN GEWISSHEIT ÜBER DIE GRÖSSE IHRER IMMOBILIE!

 

Mein Servicepaket für eine rechtssichere Wohnflächenermittlung:
  • Digitales Aufmaß Ihrer Immobilie vor Ort.

  • Optional Erstellung von vermaßten Planskizzen.

  • Detailierte, nachvollziehbare Berechnung der Wohnfläche

  • Optional zudem Berechnung von Nutzflächen möglich.

  • Ausgabe in gebundener Form.

 

Das komplette Leistungspaket erhalten Sie bereits ab 280 € inkl. 19 % MwSt.